Wer sich eine Einflussnahme auf das Planfeststellungsverfahren zur A26-Ost sowie eine Klagemöglichkeit dagegen offen halten will, oder wer seinen Protest gegen das Projekt offiziell machen möchte, sollte bis einschließlich zum 18. April 2017 eine Einwendung dagegen erheben. Es gilt der Grundsatz: Ohne Einspruch kein Anspruch!
Die Initiative „Engagierte Wilhelmsburger“ und das „Bündnis Verkehrswende Hamburg“ informieren darüber, wie eine Einwendung aussehen kann und an wen sie zu richten ist. Bis auf weiteres gibt es immer Dienstags um 19:00 Uhr eine offene Beratung.