„1400 Tote durch Luftverpestung“
Bis 8. Juni 2017 lagen die Unterlagen aus – Einwendungen bis 23.6.2017 möglich
„Der Entwurf lässt die besonders schwerwiegende Verunreinigung der Luft im Hamburger Süden außer Acht. Hier treffen Belastungen durch das Kohlekraftwerk Moorburg, die Hafenbahn, die Industrie sowie die vielen Transitstraßen aufeinander“ – das Foto zeigt das Kraftwerk Moorburg am Abend des 4.12.2016.
Den Hintergrund erläuterte die Behörde so:
„Die in Hamburg durchgeführten Immissionsmessungen zeigen, dass der in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) weiterhin überschritten wird.
Bei Überschreitungen der festgelegten Immissionsgrenzwerte ist die zuständige Behörde gemäß § 47 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt und den Anforderungen der 39. BImSchV entspricht.
Der Luftreinhalteplan wurde demzufolge fortgeschrieben und liegt nun im Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor.“
Hier der ausgelegte Entwurf: Entwurf-lrp-2017
„Die geplante neue Autobahn im Süden der Stadt führt die Hamburger Luft-Reinhalteplanung ad absurdum“
Stellungnahme des Bündnis Verkehrswende-Hamburg zum Luftreinhalteplan:
Stellungnahme zum Luftreinhalteplan
Hamburger Abendblatt vom 9.6.2017: „1400 Tote durch Luftverpestung“:
2017-06-09_1400-Tote-durch-Luftverschmutzung_HA
Am 25.6.2017 hat das Bündnis Verkehrswende Einwendungen an den Pressesprecher der Behörde für Umwelt und Energie Jan Dube übergeben:
Einwendungen zum Luftreinhalteplan in der Umweltbehörde übergeben