Bei der Erörterung geht es unmittelbar um den westlichen Abschnitt von der A7 bis zur Anschlussstelle Moorburg, zugleich aber auch um das gesamte Autobahnprojekt.
Dabei gibt es bei den Abschnittsbezeichnungen einiges an Wirrwarr:
Die Planungen werden von der DEGES laufend verändert. Das betrifft auch die Lage und Bezeichnungen der Anschlüsse. Den in der Ankündigung zur Erörterung genannten Anschluss „HH-Hafen Süd“ gibt es bei der DEGES und der Verkehrsbehörde nur als „HH-Moorburg“. Den in der Linienbestimmung nicht vorgesehenen Autobahnanschluss an der Otto-Brenner-Straße nennt die DEGES „HH-Stillhorn“. Völlig verwirrend ist die Bezeichnung „HH-Süderelbe“, weil die Verkehrsbehörde die Verbindung der A26 zur A7 im Westen so benennt, die DEGES aber die Verbindung von der A26 zur A1 im Osten.
A26-Ost – 27.August Beginn der Erörterung
Worum geht es bei der „Erörterung“?
Die Hafenquerspange auf der südlichen Trasse war von dem Senat (damals CDU und Grüne) 2010 beim Bundesverkehrsministerium zur Linienbestimmung eingereicht worden und wurde 2011 von diesem bestätigt; sie sollte ab jetzt A26-Ost genannt werden und eine Verlängerung der teils gebauten, teils geplanten Autobahn A26 von Stade zur A7 sein. 2013 meldete der SPD-Senat die 9,8 km lange A26-Ost für den Bundesverkehrswegeplan an, in den sie dann 2016 im „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen wurde, d.h. grundsätzlich hält die Bundesregierung sie für notwendig. Der Bundestag hat diesen Beschluss bestätigt.
Die Planunterlagen für die westlichen zwei Kilometer der A 26-Ost von der A7 bis zu einem Anschluss in Moorburg wurden von März bis April 2017 „ausgelegt“, man konnte sie in mehreren Aktenbänden und im Internet ansehen (auch jetzt noch in: https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/12788088/a26-ost-abschnitt-6a/) .
1.300 Einwendungen zur A26-Ost wurden eingereicht, viele davon aus Wilhelmsburg. Dazu ist eine Erörterung u.a. mit den Einwender*innen vorgeschrieben. „Die Anhörungsbehörde schließt die Erörterung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Einwendungsfrist ab“, heißt es dazu im Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetz. Aber nicht, wie im Gesetz vorgesehen, im Sommer 2017, sondern erst jetzt, am 27. August 2019 soll die Erörterung beginnen. Die „Anhörungsbehörde“ ist Teil der Verkehrsbehörde, die Verkehrsbehörde ist wiederum zusammen mit der DEGES Planerin der Autobahn.
Zur Teilnahme am 27.8. heißt es in der Ankündigung „Die Erörterung ist nicht öffentlich. … Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. …Ein Beteiligter kann zu dem Erörterungstermin mit einem Beistand erscheinen.“ Wer teilnehmen möchte, ohne selbst eine Einwendung abgegeben zu haben, kann sich jemandem, die/der eine Einwendung geschrieben hat, als Beistand anschließen. Das geht auch noch am Eingang zur Anhörung.
Man kann zu allen Themen etwas sagen, auch wenn es nicht die eigene Einwendung betrifft, und man kann Anträge (z.B. auf zusätzliche Gutachten, auf Änderung der Planung usw.) stellen, die teils sofort, teils erst nach der Erörterung entschieden werden. Die Anhörung wird protokolliert, aber die Erstellung eines Wortprotokolls wird in der Regel abgelehnt, und das Protokoll stellt vor allem die Sichtweise der Verhandlungsführung dar.
Nach der Erörterung bespricht sich die Planfeststellungsbehörde vor allem mit der DEGES und erarbeitet einen Planfeststellungsbeschluss, der oft mehrere hundert Seiten umfasst. Dort nimmt sie auch Stellung zu einzelnen Anträgen und Einwendungen und erteilt zu einigen Punkten Auflagen. Eine Ablehnung eines Antrags der Verkehrsbehörde auf Planfeststellung durch die Anhörungsbehörde der Verkehrsbehörde wäre eine Sensation.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann aber z.B. von Umweltverbänden und Eigentümern noch geklagt werden. Wer Klagebefugnis hat, hat auch Einfluss auf das Verfahren. Es gibt keine Pflicht, Planfeststellungsbeschlüsse auch umzusetzen. Beispielsweise kann der Bundestag oder die Bundesregierung beschließen, eine A26-Ost nicht zu bauen.
Die von Hamburg beauftragte Planungsgesellschaft DEGES erwartet laut ihrem im Mai 2019 veröffentlichten Geschäftsbericht 2018 einen Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr.
Bedeutung der Planfeststellung des Moorburger Abschnitts für Wilhelmsburg
- Trotz der irritierenden Bezeichnung Abschnitt 6a ist es die erste Planfeststellung für die A26. Die nicht einmal 10 km kurze A26-Ost ist von der Verkehrsbehörde und der DEGES in drei Teile zerschnitten worden. Wenn der Abschnitt 6a nicht umgesetzt werden kann, werden auch die weiteren Abschnitte nicht verwirklicht.
- Besteht überhaupt ein Bedarf, insbesondere des Hafens, für die Autobahn? Nach den beim Antrag für den Bundesverkehrswegeplan eingereichten Prognosen müsste es 2019 einen Containerumschlag von 22 Mio. Containereinheiten TEU geben, tatsächlich sind es ca. 9 Mio. TEU und damit weniger als 2007.
- Eine zentrale Frage sind die Alternativen. Dazu gehört für den Fernverkehr die vorhandene Verbindung über die A7, Maschen und die A1. Beim Hafenverkehr braucht es eine Nachfolgelösung für die für den Schwerlastverkehr kaum noch tragfähige Köhlbrandbrücke, am besten wohl einen LKW-Tunnel. Für den Pendlerverkehr darf es keine neue Autobahn geben, die mehr Motorisierten Individualverkehr in die Stadt drängt, sondern es braucht eine erhebliche Stärkung des ÖPNV vor allem auf der Schiene, bei der S-Bahn, dem Regionalverkehr und einer nach Süden verlängerten U4.
- Das Bundesumweltministerium hat in einem Brief vom Januar 2017 an Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V. erklärt, dass es anstrebt „sich bei den aus der Sicht von Umwelt- und Naturschutz besonders kritischen Vorhaben aktiv in diese Planungsverfahren einzubringen. Nach unserer Einschätzung ist der Neubau der A26 zwischen AK Hamburg Süderelbe und AD Hamburg-Stillhorn zu diesen besonders kritischen Vorhaben zu zählen. Wir beabsichtigen daher, die Planungen für diese Projekte intensiv zu begleiten“. Die Umwelt- und Naturschutz-Belange beinhalten u.a. die für das Klima und die Menschen schädlichen Emissionen, die Lebensbereiche von Tieren, den Naturschutz, die Landschaftsgestalt und den Flächenverbrauch auf der gesamten Strecke und in ihrem Umfeld.
- Die Kosten der Wilhelmsburger Reichsstraße waren von der Planung bis kurz vor der Fertigstellung von 67 auf fast 300 Mio. Euro gestiegen, haben also sich mehr als vervierfacht (Hamburger Abendblatt, 16.8.2019). Die Kosten der A26-Ost wurden beim Beschluss des Bundestags Ende 2016 mit knapp 900 Mio. Euro angegeben, kurz danach bereits mit 1,3 Milliarden Euro. Man muss damit rechnen, dass die Kosten zwischen 2 und 4 Mrd. Euro liegen werden. Die Koalition von SPD und Grünen hatte 2015 vereinbart, dass nicht gebaut wird, solange die Finanzierung der gesamten Strecke nicht gesichert ist. Auch dies dürfte bei den Erörterungen eine Rolle spielen.
Der Erläuterungsbericht und andere Unterlagen zur Planfeststellung auf der Seite der Behörde:
https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/12788088/a26-ost-abschnitt-6a/
Erklärung des Bündnis Verkehrswende Hamburg zum Erörterungstermin:
Buendnis-Verkehrswende-Hamburg-zum-Eroerterungstermin_A26Ost
Pressemitteilung des Vereins Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg zum Erörterungstermin:
A26-Ost_Erörterungstermin-ab-27.8.2019
2 Seiten-Flyer zur A26-Ost:
Die Einwendung zu den Plänen der A26-Ost vom Verein Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg – eine von insgesamt über 1300 Einwendungen
17-04-17-A26-Ost-Einwendung-ZEW
Das Bürger*innen-Gutachten von Prof. Michael Rothschuh von 2019 zur A26-Ost:
Michael-Rothschuh_HQS_Stand_17042017-max
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